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Rechtsanwalt

Dr. jur. Klaus Hellenschmidt

Amtsgerichtsdirektor a. D.

Schloßplatz 1
83410 Laufen/Salzach
Deutschland

Tel.: +49 (0) 86 82 / 95 67 89
Mobil: +49 (0) 151 / 17 84 82 43
Fax: +49 (0) 86 82 / 95 67 88
E-Mail: advokat@dr-hellenschmidt.de

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Fax: +49 (0) 86 82 / 95 67 88
E-Mail: advokat@dr-hellenschmidt.de

Worum es mir geht:

Nach fast 40 Jahren Dienst als Richter und Staatsanwalt in Bayern und auch im Bund habe ich mich nunmehr der Kanzlei Krause, Roloff & Ryfisch in Bürogemeinschaft angeschlossen. In meiner bisherigen Tätigkeit war ich viele Jahre insbesondere in Strafsachen auf allen Ebenen, darunter auch beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe beschäftigt. Lange Jahre habe ich mich auch mit den strafrechtlichen Problemen um die Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) in Wackersdorf befasst. An anderen Gerichtsorten lag der Schwerpunkt meiner Tätigkeit neben Strafrecht auf der Problematik des Betreuungsrechts in allen Schattierungen. An der Grenze zu Österreich konnte ich nachhaltige Einblicke in die Probleme des Ausländer- und Asylrechts gewinnen. Der Grenzbereich führt naturgemäß auch zu einer Befassung mit Europarecht.

Einen Fall aus diesem Rechtsgebiet hatte ich dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt. Das Gericht hatte zu prüfen, ob die Bundesrepublik Deutschland Ausländer lebenslang ausweisen darf, obwohl das EU - Recht eine Ausweisung für die Dauer von höchstens 5 Jahren vorsieht. Erfreulicherweise hat sich der Europäische Gerichtshof meiner Auffassung in vollem Umfang angeschlossen, so dass auch lebenslange Ausweisungen nunmehr auf 5 Jahre zu begrenzen sind.

Eine weitere Problematik aus dem Strafprozessrecht ist derzeit auf meinem Antrag hin beim Europäischen Gerichtshof anhängig. Sobald die Entscheidung ergangen ist, werde ich sie veröffentlichen. Ich bin mir fast sicher, dass mir das Gericht auch diesmal Recht gibt.